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Pressemitteilung

Caritas-Betreuungsvereine „geschockt“ über Entwurf der Vergütung für Betreuungen

Den Caritas-Betreuungsvereinen liegt der Referentenentwurf für das neue Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz. Die Reaktion ist eindeutig: Alle lehnen diesen Entwurf ab. Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller bringt die Gründe auf den Punkt: "Der Entwurf schafft eine soziale Schieflage, verschärft Benachteiligungen."

Erschienen am:

25.10.2024

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-215
info@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de
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Beschreibung

Caritasdirektor Müller befürchtet soziale Schieflage und weitere Benachteiligung mittelloser Personen



Augsburg, 25.10.2024 (pca). Der Bund plant ein neues Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Es soll ab dem 1. Januar 2026 die Vergütung in der Betreuungsarbeit auf neue Beine stellen. Der Referentenentwurf wurde nun den Betreuungsvereinen auch der Caritas vorgelegt. Die Reaktion aus Augsburg ist eindeutig: "Kommt das Gesetz so, wie es der Referentenentwurf vorsieht, dann wird das Gesetz eine soziale Schieflage schaffen, Benachteiligungen verschärfen und die Betreuungsarbeit insbesondere für mittellose Personen aushöhlen. Das können wir so nicht akzeptieren", sagt nun

Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller„Kommt das neue Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz so, wie es der Referentenentwurf vorsieht, dann wird das Gesetz eine soziale Schieflage schaffen, Benachteiligungen verschärfen und die Betreuungsarbeit insbesondere für mittellose Personen aushöhlen. Das können wir so nicht akzeptieren“, sagt Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller. Bernhard Gattner

Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller.

"Wir begrüßen zwar die im Entwurf aufgezeigten Vereinfachungen, die Vergütungshöhen im Bereich der Betreuungsarbeit für mittellose Personen im nichtstationären Setting aber können wir nicht billigen." Müller schlägt nun vor, eine generelle Erhöhung um 30 Prozent in jeder Vergütungsgruppe sowie eine dynamische Erhöhung entsprechend der allgemeinen Lohn- und Preissteigerungen pro Jahr einzuplanen und im Gesetz festzuschreiben. "Damit könnten wir die Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine langfristig auf solide und damit sichere Beine stellen." 

"Unsere Betreuungsvereine werden das Defizit, das durch die geplante Vergütungsneuordnung entstehen kann, nicht auffangen können. Damit werden Menschen, die durch Erkrankungen, psychischen Schieflagen und Wohnungsnot ohnehin schon deutlich belastet sind, noch einmal mehr belastet werden, wenn deren Betreuung durch das geplante Gesetz nicht mehr in dem sachlich und pädagogisch notwendigen Umfang erfolgen wird können". Müller hat sich deshalb an die Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen im Bistum Augsburg gewandt, sich für deutliche Korrekturen des VBVG einzusetzen. 

Das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern, wie das VBVG im Wortlaut heißt, war das letzte Mal 2019 angepasst worden. Seitdem wurden die Vergütungen nicht der Inflations- und allgemeinen Lohnentwicklung dynamisch angepasst. Nur in den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Inflationsausgleichspauschale von 7,50 Euro pro Betreuung pro Monat ausgezahlt. "Die Betreuungsvereine brauchen aber eine wirklich auskömmliche Finanzierung, die auch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt", sagt Regina Niedermair, beim Augsburger Diözesan-Caritasverband für die Betreuungsvereine zuständig. Nach ihren Worten hätten die Betreuungsvereine "frustriert" und "geschockt" auf den Referentenentwurf reagiert. 

Besonders auffällig in dem Referentenentwurf ist, dass er die Betreuung vermögender Personen im stationären Setting im Vergleich zu den Personen, die zuhause leben, übervorteilt. Die Vergütung steigt hier für die Betreuung in den Monaten 1 bis 3 um knapp vier Prozent, in den Monaten 4 bis 6 um über 32 Prozent, in den Monaten 7 bis 12 um fast 48,5 Prozent, in den Monaten 13 bis 24 um knapp über 54 Prozent und ab dem 25. Monat um über 81 Prozent gegenüber den jeweiligen Ausgangswerten aus den bisherigen Vorgaben des VBVG von 2019. 

Die geplanten Vergütungen für die Betreuung von mittellosen Personen in Wohnungen weisen eine deutliche Kurve nach unten auf. Für die Monate 1 bis drei wird die Vergütung um fast 25 Prozent gekürzt. Für die Monate vier bis sechs um weitere fasst 8 Prozent. Nur in den Monaten 7 bis 12 erfolgt eine kleine Steigerung um 3,66 Prozent, die aber dann für die Monate 13 bis 24 durch eine Kürzung um 16,6 Prozent zurückgeholt wird. Die Vergütung ab dem 25. Monat wird dann noch einmal um 2,92 Prozent gekürzt. 

Caritasdirektor Müller und die Fachreferentin für die katholischen Betreuungsvereine im Bistum Augsburg sind sich einig: "Die ganze Neuberechnung ist schief, sie ist unlogisch, unsozial und schafft unnötigerweise einen sozialen Unfrieden." Die Folge werde sein, dass gerade die besonders aufwändigen Betreuungen für benachteiligte mittellose Menschen nicht mehr fallgerecht durchgeführt werden können bzw. gänzlich unter den Tisch zu fallen drohen. "Das ist auch ein Schlag ins Gesicht der Betreuungsvereine der Sozialverbände, die sich im Vergleich zu den Berufsbetreuern in besonderer Weise für die Betreuung benachteiligter Menschen eingesetzt haben und künftig dies wegen der geplanten Unterfinanzierung nicht mehr wie nötig leisten werden können." Beide hoffen nun, dass sich die politischen Vertreter im Bundestag für die Anliegen der Betreuungsvereine der Sozialverbände einsetzen und Korrekturen im Gesetz Wirklichkeit werden lassen.

Autor/in:

  • Bernhard Gattner
Quelle: caritas-augsburg.de
  • Ansprechperson
Regina Niedermair
Stabsstelle Sozialrecht
+49 821 3156-318
+49 821 3156-318
r.niedermair@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de
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