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Ein kleiner Ratgaber

Das Alter bringt einige Fragen mit sich. Wir haben Ihnen deshalb hier einen kleinen Ratgeber zusammengestellt. Am besten ist es freilich, wenn Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Denn dann können wir Ihre persönliche Situation besprechen und Ihnen so am besten helfen.

Antworten - Tipps - Hinweise

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Alte Dame und junge PflegerinEin warmherziges Miteinander macht den Aufenthalt im Heim angenehm.KNA / Oppitz

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung unterscheiden sich je nach Art und Ort (zu Hause oder im Heim) der Pflege sowie nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade). Sie werden überwiegend als Sachleistungen erbracht. Zum Beispiel durch die (teilweise) Übernahme der Kosten eines ambulanten Pflegedienstes.

Nur im Fall der häuslichen Pflege bezahlt die Pflegekasse eine Geldleistung, das Pflegegeld, aus.

Folgende finanzielle Hilfen sind im Wesentlichen zu unterscheiden:

1. Pflegegeld:

Pflegegeld ist für Versicherte bestimmt, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Das Geld wird von der Pflegekasse monatlich an den Pflegebedürftigen überwiesen. Ergänzt wird dieses Angebot durch Beratungsbesuche von Pflegefachkräften, die die angemessene pflegerische Versorgung vor Ort sicherstellen.

Zusätzliche Regelungen:

  • Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während eines Aufenthalts des Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.
  • Ist der Pflegebedürftige im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitations- bzw. Vorsorgeeinrichtung wird das bisherige Pflegegeld in voller Höhe bis zu vier Wochen weiter bezahlt.
  • Pflegegeld kann auch bei Wohnsitz oder längerem Aufenthalt in Ländern der EU bezogen werden. Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU wird Pflegegeld nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von sechs Wochen bezahlt. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass der Pflegebedürftige weiterhin in Deutschland pflegeversichert bleibt.

2. Pflegesachleistungen:

Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten bzw. Sozialstationen bestimmt. Diese rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse des Versicherten ab.

Kombinationsleistung:

  • Versicherte haben auch die Möglichkeit, Pflegesachleistung und Pflegegeld zu kombinieren. Das bietet sich an, wenn die Pflege nur teilweise durch einen Pflegedienst erbracht werden muss und der andere Teil durch die Familie, Nachbarn oder sonstige Pflegepersonen geleistet werden kann.

3. Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege):

Versicherte haben Anspruch auf teilstationäre Pflege, wenn die Pflege im eigenen Haushalt nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder wenn es zur Entlastung der Pflegeperson erforderlich ist. Die pflegenden Angehörigen werden so zum Beispiel stundenweise am Tag oder in der Nacht entlastet. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

Auch hier sind Kombinationsleistungen mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.

4. Kurzzeitpflege

Wenn Sie als Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr die Kosten einer Kurzzeitpflege in einer entsprechenden Einrichtung. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt.   

5. Vollstationäre Pflege:

Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern es zahlen alle Bewohner eines Heims unabhängig von ihrem Pflegegrad den gleichen Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).

Leistungssätze der Pflegeversicherung

Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse gestellt werden, die bei den Krankenkassen der Versicherten angesiedelt sind. Die nachfolgende tabellarische Übersicht gewährt einen Einblick in die Leistungssätze:

 Leistung monatlich  Pflegegrade
   2  3  4  5
Pflegegeld 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen 796 €  1497 € 1859 €  2299 €
Tages-/Nachtpflege
 721 € 1357 €  1685 € 2085 €
Vollstationäre Pflege 805 €  1319 €  1855 €  2096 €

 

Sonderfall Pflegegrad 1:

Pflegegrad 1 erstreckt sich auf Personen, die nur wenig Unterstützung (z.B. Teilhilfe bei Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung, Haushaltsführung) benötigen. Sie bekommen statt der vollen Leistungen, die bei Pflegegrad 2 bis 5 gewährt werden, gewisse Basisleistungen:

  • Erstattung von bis zu 125 € für die Inanspruchnahme von Leistungen monatlich
  • Pflegeberatung
  • Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen, für Pflegehilfsmittel, für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, für Pflegekurse
  • bei vollstationärer Pflege: Zuschuss von 125 Euro monatlich

Die Leistungssätze der Pflegeversicherung sind gedeckelt

Die tatsächlich anfallenden Kosten werden in vielen Fällen nicht vollständig abgedeckt. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, können Sie beim Sozialamt ergänzend Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragen.

Grundleistungen der Pflegeversicherung

alte DameFür die Pflege zuhause gibt es finanzielle Unterstützung.KNA / Oppitz

Pflegebedürftige haben das Recht, selbst zu entscheiden, von wem und wie sie gepflegt werden möchten. Sie haben die Wahl zwischen der Pflege zu Hause, Pflege in Wohngruppen, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Entscheiden sich Pflegebedürftige für die Pflege zu Hause, können sie zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus Pflege- und Geldleistung wählen (vgl. dazu den Ratgeber "Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit").

Die Pflegeversicherung bietet ein großes Paket an Hilfeleistungen und Pflegemaßnahmen an, das die Pflege zu Hause unterstützen soll und das Sie als Pflegebedürftiger bzw. als pflegender Angehöriger als "Sachleistungen" in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel durch die (teilweise) Übernahme der Kosten eines ambulanten Pflegedienstes, der die Unterstützungsmaßnahmen durchführt.

Zu den Grundleistungen der Pflegeversicherung (Unterstützungsmaßnahmen) gehören unter anderem:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Körperpflege: Waschen, duschen, baden, Zähne putzen und Mundhygiene, kämmen, rasieren, Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung: die mundgerechte Zubereitung und Aufnahme von Essen und Trinken
  • Mobilität: Aufstehen und zu Bett gehen, an- und auskleiden, gehen, stehen, Treppen steigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Hilfen bei der Haushaltsführung

  • Einkaufen, kochen, spülen, Wohnung putzen, Wäsche waschen, heizen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Unterstützungsleistungen über die erforderliche pflegerische Versorgung hinaus, die zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens dient (Bewältigung psychosozialer Problemlagen, Unterstützung bei der Orientierung, Tagesstrukturierung, Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung).

Anspruch auf diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld als auch diejenigen in voll- oder teilstationären Einrichtungen. Pflegedienste können mit anderen zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten, Einrichtungen müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beim Abschluss des Pflegevertrags darauf hinweisen, dass ein zusätzliches Betreuungsangebot besteht.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige durch vorwiegend ehrenamtlich engagierte Personen, Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger und anderer nahestehender Personen sowie Entlastungsangebote für die pflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt oder bei Behördengängen.

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis maximal 40 Prozent ihres ambulanten Pflegesachleistungsbetrags dafür verwenden (Antrag auf Kostenerstattung).

verschiedene RollatorenTechnische Hilfsmittel erhalten die Mobilität.KNA / Oppitz

Pflegehilfsmittel

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (wie Inkontinenzhilfen, Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe) sowie technische Pflegehilfsmittel (wie Pflegebetten, Hausnotrufgeräte, Geh- und Hebehilfen, Badehilfen).

Der medizinische Dienst (MDK) überprüft bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, ob und welche Hilfsmittel erforderlich sind. Diese müssen dann nicht zusätzlich ärztlich verordnet werden.

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

  • Zuschüsse zu pflegebedingtem Umbau der Wohnung, zum Beispiel rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen, barrierefreies Bad und WC, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift, Rampen zur Haustür.

Zuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen

  • Zuschuss, wenn Sie eine Pflegekraft als Präsenzkraft beschäftigen, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 

  • Vermittlung von Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege

Soziale Absicherung der Pflegepersonen

  • die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 pflegen. Der Anspruch ist abhängig davon, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird.

sowie bei teilstationärer und vollstationärer Betreuung zusätzlich:

  • medizinische Behandlungspflege

Unterstützung fürs Leben zu Hause

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen für Menschen, bei denen eine Pflege ansteht. Die Fachleute helfen kostenlos einen persönlichen Hilfeplan zu erstellen und lotsen Pflegebedürftige und Angehörige durch den Pflegemarkt. Zudem bekommen Ratsuchende auch Unterstützung im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen, etwa wenn Anträge bei Sozialleistungsträgern zu stellen sind. Die Beratung zielt nicht auf einen bestimmten Anbieter ab, egal ob Pflegehilfsmittel nötig sind oder nach einem Krankenhausaufenthalt hauswirtschaftliche Hilfen gebraucht werden. Wo die Caritas Mitträger eines Pflegestützpunktes ist, findet auch die Vermittlung zu ehrenamtlichen Besuchsdiensten oder Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger statt. 

Hausnotruf

Alte Menschen, die in einem Heim wohnen, können mit schneller medizinischer Hilfe rechnen, wenn es ihnen plötzlich nicht gut geht. Das Pflegepersonal ist rund um die Uhr in der Nähe. Anders ist das für Senioren, die alleine in den eigenen vier Wänden wohnen. Bei einem Sturz oder akuten Herz-Kreislauf-Beschwerden kann bereits der Weg zum Telefon zu weit sein. Das Hausnotrufsystem, das zum Beispiel die Malteser anbieten, sorgt für mehr Sicherheit. Dabei erhalten die alten Menschen ein kleines Gerät, das sie sich wie eine Kette  um den Hals hängen. Bei Bedarf drücken sie den integrierten Notfallknopf und sind sofort mit der Hausnotrufzentrale verbunden. Deren Mitarbeiter fragen, welche Hilfe nötig ist, informieren Nachbarn und schicken einen Rettungswagen, falls dies erforderlich ist. Da der Hausnotrufzentrale alle Angaben über Allergien, Medikamente sowie die Telefonnummern der Angehörigen vorliegen, kann schnell und gut geholfen werden. Die Kosten für den Hausnotruf übernimmt zum Teil die Pflegekasse, wenn eine Einstufung in eine der gesetzlichen Pflegestufen vorliegt.  

Offener Mittagstisch und Essen auf Rädern 

Viele Altenheime bieten einen offenen Mittagstisch. Dort wird täglich gesundes und für ältere Personen geeignetes Mittagessen angeboten und serviert. Dies ist eine gute Möglichkeit für Senioren, die zwar noch gut zu Hause zurechtkommen, sich aber mit dem Einkauf und Kochen schon schwer tun. Meist ist es der erste Schritt, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, fremde Hilfe anzunehmen. Falls der tägliche Gang zum nächsten Altenheim zu beschwerlich ist, bieten viele ambulante Pflegedienste einen mobilen Mittagstisch als "Essen auf Rädern" an. Dabei werden die Mahlzeiten entweder warm angeliefert oder als Tiefkühlkost.

Sozialstationen – ambulante Hilfe zu Hause

Schwestern und Pfleger des ambulanten Dienstes der Sozialstationen helfen bei geringfügigem bis größerem Pflegebedarf durch ihren Besuch in der eigenen Wohnung. Sie kommen je nach Bedarf von einmal wöchentlich bis zu mehrmals täglich. Sie unterstützen bei der Grundpflege. Dazu gehören waschen, duschen, baden, anziehen, kämmen oder rasieren. Sie helfen beim Toilettengang, beim Aufstehen und Zubettgehen sowie beim Verlassen des Hauses. Darüber hinaus dürfen sie in der Behandlungspflege auch Medikamente und Spritzen geben sowie Verbände anlegen und wechseln. Es gibt auch ambulante Dienste, die Unterstützung in Hauswirtschaft, Hausmeisterei und Verwaltung anbieten. 

Die Schwestern und Pfleger der mehr als 1.000 Caritas-Sozialstation in Deutschland kümmern sich nicht nur um den körperlichen Zustand ihrer Patienten. Haben diese keine Angehörige in der Nähe, sind sie oft einer der wenigen Kontakte nach draußen. Um einer Vereinsamung entgegenzuwirken, können die Caritas-Mitarbeiter vielerorts auf ein Netz an Freiwilligen aus den Kirchengemeinden zurückgreifen. Diese kommen zu den Patienten, nehmen sich Zeit für ein Gespräch oder einen Spaziergang. 

Die meisten ambulanten Dienste und Sozialstationen gehören zu den örtlichen Caritasverbänden. Dadurch erhalten die Patienten Hilfe aus einer Hand. Die Adressen der Sozialstationen in Ihrer Nähe finden Sie hier rechts oben im Adressen-Suchfeld. 

Tagespflege

Tagesgruppen besuchen ältere Menschen, die an einem oder mehreren Wochentagen tagsüber nicht in der häuslichen Umgebung betreut und versorgt werden. In diesen Gruppen arbeiten speziell für die Bedürfnisse und Probleme alter Menschen geschulte Fachleute, die dem Tag eine Struktur geben. Das ist vor allem für an Demenz erkrankte Besucherinnen und Besucher solcher Tagesstätten wichtig. 

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

Ein spezielles Angebot für Menschen, die in einer Pflegestufe zugeordnet sind und noch zu Hause leben. Sie werden im Pflegeheim versorgt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. In der Zeit können sich die pflegenden Angehörigen erholen, Urlaub machen und Kraft tanken - ohne sich Sorgen um ihre Liebsten machen zu müssen.

 

Wenn Angehörige plötzlich Pflege brauchen

Kurzfristig zu klären

Wichtige Ansprechpartner

  • Hausarzt: Er weiß, welche Hilfen Ihr Angehöriger regelmäßig braucht, auch für die Behandlung seiner Krankheiten. Er kann den aktuellen  Pflegebedarf einschätzen. 
  • Pflegestützpunkt: Die Fachleute wissen, was jetzt getan werden muss und erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten. Sie kennen die Pflegedienste vor Ort, deren Angebote und Preise. Außerdem informieren sie über die Leistungen, die Sie beantragen können, und unterstützen Sie bei allen Schritten.

Caritas-Beraterin Juliane gibt im Video Tipps, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie eintritt.

 

Kurzfristige Versorgung zu Hause

  • Klären Sie den Umfang der notwendigen Hilfe. Am besten können das die Fachleute von Sozialstationen und Pflegediensten einschätzen.
  • Klären Sie, welche Hilfe Sie und die Familie leisten können. Seien Sie ehrlich zu sich und überfordern Sie sich nicht.
  • Decken Sie den Rest der Hilfe durch Fachpersonal ab: Schalten Sie eine Sozialstation oder einen anderen Pflegedienst für Hauswirtschaft, Körperpflege und Begleitung ein. So können Sie zum Beispiel sicherstellen, dass Ihr Angehöriger nicht alleine essen muss. Für die Kosten der ambulanten Pflege kommen teils die Kranken- und Pflegekassen auf, teils müssen sie aus Eigenmitteln oder von der Sozialhilfe bezahlt werden.
  • Ist ein Mahlzeitendienst wie Essen auf Rädern nötig?

Kurzzeitpflege im Heim

  • Kann Ihr Angehöriger nicht über eine längere Zeit alleine sein und ist momentan keine Versorgung zu Hause möglich, halten Seniorenheime Notfall-Plätze vor. Sie können bis zu 28 Tage im Jahr belegt werden.

Anträge stellen

  • Bei der Pflegekasse: Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es erst, wenn Ihr Angehöriger einem Pflegegrad zugeordnet ist. 
  • Beim Sozialamt: Wenn die Rente nicht reicht und über Sozialhilfe die Pflege abgedeckt werden muss (siehe Ratgeber "Grundsicherung im Alter"). 
  • Bei der Rentenversicherung. 

Mittelfristig zu klären

Pflegesituation neu bewerten

  • Fragen Sie Ihren Angehörigen: Welche Wünsche hat er für seine Versorgung? Vergleichen Sie das mit Ihren Möglichkeiten und denen im häuslichen Umfeld.
  • Prüfen Sie nochmals: Wie viel Betreuung ist notwendig? Muss es rund um die Uhr sein oder reicht eine stundenweise Unterstützung?

Finanzierung der Pflege

  • Pflege kostet Geld. Sie müssen stets vorab klären, wer welche Leistungen übernimmt: Sie selbst, die Kranken- oder die Pflegeversicherung oder der Sozialhilfeträger. Wenn Ihr Angehöriger in einem Heim gepflegt wird, können Sie unterhaltspflichtig sein.
  • Wenn Sie zu Hause pflegen, erhalten Sie Pflegegeld. Prüfen Sie, ob das ausreicht. Können Sie beruflich eine Pflegezeit nehmen?

Langfristig zu klären

alte Frau im Rollstuhl mit einer PflegerinWer plötzlich auf den Rollstuhl angewiesen ist, braucht Hilfe.Pedro Citoler

Für die Versorgung zu Hause:

Pflegeplan erstellen

  • Knüpfen Sie ein Netz für die Pflege, in dem sich Familie, Freunde und Fachleute ergänzen. Welche ehrenamtlichen Besuchsdienste gibt es in der Gemeinde?
  • Vergleichen Sie die Angebote mehrere Pflegedienste: Welcher Dienst hat seinen Schwerpunkt eher medizinisch, etwa bei der Palliativpflege, welcher in der Alltagsbegleitung? Was braucht der Angehörige mehr?
  • Hilfen für den Haushalt können Sie über den Pflegedienst einkaufen oder selbst suchen und als Mini-Jobberin einstellen. Wer eine ausländische Hilfskraft sucht, findet sie über die Bundesagentur für Arbeit.

Lücken überbrücken

  • Die Tagespflege ermöglicht Ihnen Zeit für eigene Angelegenheiten. Dort ist Ihr Angehöriger gut versorgt. Für Demenzkranke gibt es auch eine Nachtpflege.
  • Sind Sie bei der Pflege aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert, ist eine Kurzzeitpflege im Heim möglich.

Passen Sie die Wohnung an

  • Welche Möbel oder Teppiche müssen weggeräumt werden? 
  • Fragen Sie einen Wohnungsberater: Umbauten, mit denen eine Wohnung der Pflege angepasst wird, werden von der Pflegekasse bezuschusst (siehe "Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen").
  • Werden Hilfsmittel gebraucht, etwa ein Toilettenstuhl für die Nacht?
  • Ist ein Hausnotruf für den Pflegebedürftigen sinnvoll?

Für die Versorgung im Heim:

  • Wählen Sie gemeinsam ein Heim aus. Worauf Sie achten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber "Wie finde ich das passende Heim?"

Umgang mit demenzkranken Menschen

altes Ehepaar mit PflegerDer Aufenthalt im Garten bietet eine willkommener Ortswechsel. Viele Altenheime bieten speziell angelegte Gärten für Demenzkranke an.KNA / Oppitz

Erzeugt Verständnis für die oft ungewöhnlichen Verhaltensweisen und bietet Beschäftigungs- und Kommunikationsmöglichkeiten; frühere Gewohnheiten, Prägungen und Tagesstrukturen berücksichtigen.

Demenzerkrankten eigene Identität belassen und Würde beachten!
Dem Betroffenen häufig benutzte Gebrauchsgegenstände lassen und nicht verändern: zum Beispiel Geldbörse, Handtasche, Schlüssel und Körperpflegeartikel; Alleinlebende solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung belassen.

Verbale und nonverbale Kommunikation!
Betroffene zum Reden ermuntern, Körpersprache wie Gestik und Mimik einsetzen, Blickkontakt halten, sich von vorne nähern; Warum-Fragen vermeiden, da sie Betroffene überfordern und an ihre Schwächen erinnern.

Reize anbieten!
Gottesdienste für demenzerkrankte Menschen, Sitzgymnastik, Tanzcafé, Musizieren, Basale Stimulation, Snoezelen (Schnuppern und Schlummern).

Den Wohnraum anpassen:
Stolperfallen vermeiden, Lichtquellen zur Angstvermeidung einsetzen, bei Weglaufgefährdung Ausgangsbereiche "unsichtbar machen", Zeitschaltuhren für Herde, alte Möbel beibehalten, Uhren und Abreißkalender.

Tiere als Therapiemöglichkeit einsetzen!

Vergesslichkeit als Ursache vieler Verhaltensauffälligkeiten verstehen!
Zum Beispiel auch für die Antriebs- und Appetitlosigkeit.

Als Angehöriger die eigenen Bedürfnisse ernst nehmen!
Sich seelisch unterstützen lassen und Hilfe annehmen, zum Beispiel  im Austausch mit anderen Betroffenen; Angebote gerontopsychiatrischer Fachdienste nutzen, eigene Grenzen erkennen und setzen lernen, keine Opfermentalität und keine Schuldgefühle entwickeln.

Als Angehöriger eigene Hobbys beibehalten und soziale Kontakte pflegen.

Klare Absprachen treffen!
Weitere Angehörige und Bezugspersonen einbeziehen und konkrete Hilfsangebote zeitnah nutzen.

    Zusammengestellt von den Gerontopsychiatrischen Fachdiensten der Caritas in Eichstätt und Ingolstadt. 

    Barrierefrei zu Hause wohnen

    alte DameDer Wunsch vieler: Auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen.KNA / Oppitz

    Alte Menschen leben häufig in einer Wohnung, die ihnen zwar vertraut ist, weil sie darin alt geworden sind, die aber den Bedürfnissen in der veränderten Lebenssituation nicht mehr gerecht wird. Eine Gehbehinderung oder die Pflegebedürftigkeit können dann schnell ein selbstständiges Leben und die Lebensqualität einschränken. Doch in den meisten Fällen ist es möglich, das Umfeld so zu ordnen, dass die Autonomie erhalten bleiben kann.

    Ist der ältere Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, tragen sogar kleine Hindernisse dazu bei, verstärkt auf Hilfe angewiesen zu sein. Dann kann auch die Vertrautheit der eigenen Wohnung die zunehmende Abhängigkeit nicht mehr ausgleichen. Mängel und Sicherheitsrisiken sind oft mit geringem Aufwand zu beheben: Ein Umstellen der Möbel, eine veränderte Aufteilung der Wohnung mit einem Tausch der Zimmer oder der Etage helfen bei der Anpassung. Überlegen Sie gemeinsam, wo Schwierigkeiten beim Tagesablauf liegen und suchen Sie nach Lösungen.

    Kleine Barrieren werden zu großen Hürden

    Bereits kleine Barrieren in den Wohnbedingungen können ältere Menschen in ihrer Beweglichkeit und Selbstständigkeit einschränken. Zum Beispiel, wenn zur Wohnung oder innerhalb der Wohnung hohe und steile Treppen zu bewältigen, Bad und Toilette nur mit Mühe zugänglich sind und Unordnung die Orientierung erschwert. Wer lange in einer Wohnung gelebt hat, der nimmt kleine Unwägbarkeiten oder Ecken, in denen für einen einfachen Handgriff eine umständliche Handlung nötig ist, gar nicht mehr wahr.

    Selbständigkeit erhalten durch Umbauten

    Je besser der Wohnraum und die Ausstattung an die Selbsthilfemöglichkeiten des pflegebedürftigen Menschen angepasst werden, desto mehr werden Selbstständigkeit und Wohlbefinden gefördert. Finanzielle Zuschüsse für die individuelle Wohnraumanpassung zahlt die Pflegekasse, wenn dadurch die Abhängigkeit des Pflegebedürftigen verringert oder die häusliche Pflege erleichtert wird. Ob die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist, lässt die Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder eine von ihr beauftragte Pflegefachkraft prüfen.

    Zuschüsse für den barrierefreien Umbau einer Wohnung zahlt die Pflegekasse nur, wenn sie vor Beginn der Anpassungsmaßnahmen bewilligt wurden. Bei Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung ist vor dem geplanten Umbau die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Sollten Sie auf Widerstand stoßen, machen Sie dem Vermieter klar, dass die Umbaumaßnahmen möglicherweise den Wert der Wohnung erhöhen.

    Hilfsmittel können das Leben leichter machen

    Das Angebot der Hilfsmittel, die das Leben mit Pflegebedürftigkeit unterstützen und erleichtern, ist inzwischen sehr groß. Es ist nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen Sanitätshäuser, Internet und Fachmessen unterstützen Sie bei der Information. Lassen Sie sich von einem Pflegedienst oder Pflegestützpunkt beraten. Es gibt auch Wohnberatungen, die sich auf barrierefreies Wohnen spezialisiert haben.

    Falls Sie keine Einstufung in eine Pflegestufe haben und durch eine Krankheit oder Behinderung auf Hilfsmittel angewiesen sind, wenden Sie sich an die Krankenkasse. Es gibt ein umfassendes Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem Ärzte notwendige Hilfsmittel verschreiben.

    Alte Menschen und ihr zu Hause

    Als Angehörige können Sie prüfen, ob die Wohnung so ist, dass der Alltag selbstständig bewältigt werden kann. Decken Sie Sicherheitsrisiken auf und beseitigen Sie Mängel.

    Bad und Toilette

    • Badewanne wird aus Unsicherheit nicht mehr benutzt.
    • Toilette ist zu niedrig und verhindert selbstständiges Aufstehen.
    • Sitzen am Waschbecken ist nicht möglich.
    • Wasserhähne oder zu kurze Hebel behindern beim Waschen oder in der Küche.
    • Eine Duschwanne erschwert die Nutzung der Dusche.
    • Der Eingang in die Dusche ist schmaler als 80 Zentimeter
    • Toilette und Bad sind zu eng für Rollstuhl, Rollator oder die Begleitung durch eine Pflegeperson.
    • Der Fußboden im Bad ist nicht rutschhemmend.

    Küche

    • Kühlschrank, Herd, Spüle und Spülmaschine haben eine Arbeitshöhe, die Selbstständigkeit nicht mehr zulässt, weil sie für sitzende Tätigkeiten zu hoch und für stehende zu niedrig sind.
    • Schränke sind zu niedrig. Schränke sind zu hoch.
    • In der Küche befinden sich instabile Stühle.

    Treppen und Türen

    • Die Wohnung ist nur über eine Treppe erreichbar.
    • Die in der Wohnung genutzten Räume verteilen sich auf mehrere Ebenen und sind über Treppen oder Stufen verbunden.
    • Treppe und Stufen besitzen kein Geländer oder keinen Handlauf.
    • Die Türen sind weniger als 80 Zentimeter breit und mit einem Rollstuhl nicht passierbar.
    • Türen lassen sich nicht ganz öffnen und verengen die Durchfahrt.
    • Türen oder ihre Öffnungsrichtung behindern die Bewegungsfläche.
    • Türschwellen sind Hindernisse für Rollator und Rollstuhl.

    Licht und Bewegungsfreiheit

    • Lichtschalter und Steckdosen sind schwer oder gar nicht zugänglich.
    • Die Rollläden sind zu schwer zum Hochziehen.
    • Flur und Weg zur Toilette sind nicht gut ausgeleuchtet.
    • Im Flur und auf dem Weg zur Toilette fehlen Haltepunkte.
    • Elektrokabel oder Telefonleitung liegen lose im Gehbereich - Sturzgefahr!
    • Fußmatten, unbefestigte Teppiche, hoch stehende Teppichkanten befinden sich im Wohnbereich - Sturzgefahr!
    • Die Bewegungsfläche vor Möbeln beträgt weniger als 1,20 Meter
    • Die Wohnung ist überfüllt mit Möbeln, Blumen und sonstigen Gegenständen.

    Fit bleiben bis ins hohe Alter

    alter Mann hinter grünem ZweigAuch im hohen Alter eine anregende und befriedigende Beschäftigung. Harald Oppitz / DCV / KNA

    Viele ältere Menschen schätzen sich selbst jünger ein als ihr biologisches Alter ist. Galten sie früher als genügsam, zurückhaltend und gebrechlich, hat sich das Bild langsam geändert: Ihr Konsumverhalten orientiert sich an neuen Waren, Trends oder Dienstleistungen. Reisen, Hobbys und Freizeitgestaltung sind nicht mehr nur ein Vorrecht der Jungen und Erwerbstätigen.

    Und das ist gut so, denn negative Altersbilder untergraben die Motivation für ein selbstständiges und selbstverantwortliches Leben im Alter. Außerdem überdecken sie die Verschiedenartigkeit, die sich aus den unterschiedlichen Biografien, Lebensbedingungen und Interessen der Menschen ergibt: Ältere Menschen unterscheiden sich in ihrer körperlichen und seelisch-geistigen Leistungsfähigkeit, in ihren Interessen, in der Gestaltung des Alltags sowie den vorhandenen Kompetenzen, und sie haben alle Rechte zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. 

    Aktiv bleiben und gesund altern

    Altern ist keine Krankheit und nicht nur das Ergebnis biologischer Veränderungen. Neuere Forschungen belegen: Im Alter nehmen Fähigkeiten nicht generell ab. Rückbildungen sind nur da zu beobachten, wo Fähigkeiten und Funktionen nicht geübt werden. Durch bewusste Übung lassen sich geistige und körperliche Beweglichkeit bis ins hohe Alter hinein erhalten.

    Eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche und geistige Aktivität tragen entscheidend zu Gesundheit und Lebensqualität bei. Auch vernünftige Schlafzeiten, Vermeidung von Dauerstress, Verzicht auf Rauchen, und eine positive Lebenseinstellung sind gute Investitionen, um sich wohlzufühlen und gesund alt zu werden.

    Es ist nie zu spät

    Gesund zu altern hat oft mit Selbstveränderung zu tun und setzt die Mobilisierung jener Kräfte voraus, mit denen Selbstständigkeit erhalten wird und Neues entstehen kann. Es ist nie zu spät und nie zu früh, etwas für die Gesundheit zu tun. Prävention und Gesundheitsförderung sind in jedem Alter möglich und sinnvoll.

    Viele chronische Erkrankungen werden durch einen riskanten Lebensstil verursacht. Auch der Verlauf solcher Erkrankungen ist durch die Lebensweise beeinflussbar. Gerade im Alter steigt das Risiko, chronisch krank zu werden und mit dieser Krankheit leben zu müssen. Es gibt gleichzeitig gute Chancen, diese Risiken durch das eigene Verhalten zu reduzieren. 

    Wer bekommt welchen Pflegegrad?

    Umgruppierung von Pflegestufen (gültig bis 31.12.2016) in Pflegegrade

    Seit Januar 2017 gibt es statt der bisherigen Pflegestufen die Pflegegrade. Pflegebedürftige, die zum 31. Dezember 2016 bereits eine Pflegestufe hatten und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden automatisch in einen neuen Pflegegrad übergeleitet. Es ist kein neuer Antrag auf Begutachtung notwendig.

    Die Umgruppierung erfolgt für Menschen mit körperlicher Einschränkung in der Regel in den nächst höheren Pflegegrad, für Menschen mit Demenzerkrankungen in den übernächsten Pflegegrad. In Pflegegrad 5 werden Pflegebedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf entsprechend der bis Ende 2016 gültigen Härtefallregelung zugeordnet.

    Infografik Pflegegrade - Umstellung

    Sie erhalten grundsätzlich nicht weniger Leistungen als zuvor, das heißt es gibt einen Besitzstandsschutz auf Ihre regelmäßig wiederkehrenden Leistungen in der am 31.12.2016 geltenden Fassung. Auch wenn der Gutachter einen niedrigeren Pflegegrad feststellt, behalten Sie ihren bisherigen Leistungsanspruch bei. Im stationären Bereich erfolgt der Besitzstandsschutz auf die Höhe des Eigenanteils, der bis zum 31.12.2016 in der jeweiligen Pflegestufe gezahlt werden musste. Ist der neue Eigenanteil höher, wird die Differenz von der Pflegekasse getragen.

    Drei Frauen gehen spazieren.Bitten Sie Ihre Pflegeperson oder Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung durch den MDK dabei zu sein.Deutscher Caritasverband e.V./KNA

    Wollen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist bei Ihrer zuständigen Krankenkasse angesiedelt. Die Pflegekasse schickt dann einen Arzt oder eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz: MDK, zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder Pflegeheim – je nachdem, wo die pflegebedürftige Person lebt (zu privat Kranken- oder Pflegeversicherten kommt jemand von der MEDICPROOF GmbH). 

    Fünf Pflegegrade bemessen den Pflegebedarf

    Der Pflegegrad richtet sich danach, wie viel Hilfe die pflegebedürftige Person konkret benötigt. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegegrade gliedern sich wie folgt:

    • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Zur Ermittlung des jeweiligen Pflegegrades gibt der Gutachter eine Stellungnahme ab. Hierbei ist der Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person das entscheidende Kriterium, also die Frage, wie selbständig sie ohne fremde Hilfe und Unterstützung ihr Leben führen kann.  Dazu zählen neben elementaren Dingen wie Körperpflege oder Essen und Trinken auch geistige Fähigkeiten oder die Pflege der sozialen Kontakte.  

    Der Gutachter beleuchtet folgende Lebensbereiche:

    • Mobilität (z.B. Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung)
    • Geistige und kommunikative Fähigkeiten (z.B. zeitliche Orientierung, Vergesslichkeit)
    • Verhalten (z.B. nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Depression)
    • Selbstversorgung (z.B. Ernährung, Körperpflege)
    • Umgang mit Erkrankungen und Belastungen (z.B. Medikamenteneinnahme, eigenständige Organisation von Arztbesuchen)
    • Soziale Kontakte (z.B. den Tagesablauf selbst gestalten, Verabredungen treffen)

    In jedem Bereich werden je nach Stärke der Beeinträchtigung Punkte vergeben, die am Ende addiert werden. Die Gesamtpunktzahl entscheidet dann über den Pflegegrad. Das Gutachten ermittelt auch die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit.

    Infografik mit einem Tortendiagramm, das sechs Lebensbereiche zeigt, die für die Einstufung in einen Pflegegrad relevant sind.

     

    Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden Einschränkungen von geistig oder psychisch beeinträchtigen Menschen (z.B. Personen mit Demenzerkrankungen) gleichberechtigt zu körperlichen Einschränkungen erfasst.

    Pflegegrad entscheidet über Höhe der Leistungen

    Die Höhe des Pflegegrads entscheidet über Art und Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung (Beträge finden Sie in unserem Ratgeber "Finanzielle Hilfen").

    Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können grundsätzlich zwischen einer "Pflegesachleistung" (Pflege durch einen professionellen Pflegedienst) oder bloßen Geldleistung wählen. Diese Geldleistung dient dazu, dass der Pflegebedürftige seine Pflege selbst durch eine Privatperson - meist ein pflegender Angehöriger - sicherstellen kann, indem er ihr das Geld als finanzielle Anerkennung zukommen lässt. Man nennt es auch Pflegegeld.

    Auch für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen oder vollstationäre Pflege in einem Heim können finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden.

    Grundsätzlich werden die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Jedoch gibt es auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die nur wenig Unterstützung benötigen, Basisleistungen. Sind der Pflegebedürftige oder die Angehörigen mit der Zuordnung in einen Pflegegrad nicht einverstanden, können sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

    Finanzielle Hilfe wenn die Rente nicht reicht

    Ziel dieser Regelung aus dem Sozialgesetzbuch XII ist, jedem Menschen das Existenzminimum zu sichern.

    Bedarfsorientierte Grundsicherung

    Anspruch

    auf bedarfsorientierte Grundsicherung haben Personen, die

    • ihr 65. Lebensjahr (oder je nach Geburtsjahrgang später) vollendet haben oder
    • volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
    • ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise durch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden (Ehe)Partners sicherstellen können und
    • in Deutschland leben.

    Der Anspruch auf Grundsicherung besteht nicht, wenn das jährliche Einkommen eines Kindes 100.000 Euro übersteigt, da es dann unterhaltspflichtig ist.

    Höhe

    Das Grundsicherungsamt ermittelt den tatsächlichen Bedarf des Antragstellers. Kann der diesen nicht ganz aus eigenen Mitteln aufbringen, hat er Anspruch darauf, dass ihm das Amt den fehlenden Betrag auszahlt. Dabei bezieht sich das Amt auf

    • den aktuell gültigen Regelsatz
    • die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

    Für die Anschaffung von Kleidung oder Hausrat kann eine einmalige Leistung ausgezahlt werden. Bei gehbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes anerkannt.

    Antrag

    Die Grundsicherung muss beantragt werden. Zuständig sind die Grundsicherungsämter bei den Sozialämtern. Der Antrag kann dort direkt gestellt werden. Unterstützung erhalten Sie auch beim örtlichen Caritasverband. Wird Grundsicherung gewährt, muss die Berechtigung nur einmal im Jahr nachgewiesen werden.
    Ausnahme: Der Bedarf erhöht sich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine vom Versorgungsamt anerkannte Gehbehinderung eintritt.

    Gesund und selbstbestimmt leben im Alter

    Lächelnde alte Frau (c) Konstantin Sutyagin - FotoliaDer Wunsch vieler: Fit bleiben bis ins hohe Alter.Konstantin Sutyagin - Fotolia

    Die selbstständige, selbstverantwortliche und persönlich sinnerfüllte Lebensgestaltung ist ein wichtiges Merkmal der Gesundheit im Alter. Sehen Sie die folgenden Ideen als Anstöße und Ermutigungen, Ihre eigenen Ziele und die Ihrer Angehörigen zu erkennen und umzusetzen:

    • Setzen Sie sich mit dem Älterwerden gedanklich auseinander
      und fragen Sie sich, wie Sie Ihr Leben gestalten möchten. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf das Ende Ihrer Berufstätigkeit vor und schmieden Sie Pläne, wie Sie die zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit nutzen möchten. Möglichkeiten gibt es viele. Was hindert Sie, sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen?
    • Warten Sie mit der Realisierung von Plänen und Hobbys nicht bis in die nachberufliche Lebensphase.
      Meist sind es die kleinen Schritte in die richtige Richtung, die zum Ziel führen. Körperlich, geistig und sozial aktiv zu sein, ist in allen Lebensaltern wichtig. Sie können in jedem Alter anfangen, ein gesundheitsbewusstes Leben zu führen. Übung macht den Meister!
    • Neues zu lernen, hält geistig rege und erweitert die Kompetenzen.
      Setzen Sie sich bewusst mit Entwicklungen im Umfeld auseinander und denken Sie darüber nach, ob sie Ihnen nützen können.
    • Nutzen Sie gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen
      und vernachlässigen Sie nicht regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder notwendige Impfungen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, was Sie selbst für die Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit tun können. Nehmen Sie Veränderungen des Körpers wahr und lassen Sie Anzeichen für gesundheitliche Probleme medizinisch abklären. Eine frühzeitige Diagnose erleichtert eine erfolgreiche Therapie.
    • Pflegen Sie Kontakte.
      Bleiben Sie offen für Kontakte mit Nachbarn und Bekannten. Austausch mit anderen bereichert und bringt neue Anregungen. Durch Absprachen mit anderen gelingt es oft besser, Vorhaben zu realisieren. Bewahren Sie die Fähigkeit, sich an schönen Dingen im Alltag zu freuen.

    Ganz wichtig: Haben Sie Mut zur Selbstständigkeit und trauen Sie sich, um Hilfe zu bitten. Achten Sie aber darauf, dass Ihnen durch die Hilfe nicht die Selbstverantwortung genommen wird.

    • Kontakt
    Jessica Ilg
    Pflegedienstleitung
    +49 9851 2551
    +49 9851 53940
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